Die Ablieferbelege und Rechnungen sind direkt nach der Entladung innerhalb von 5 Tagen per „Upload Button“ hochzuladen. Wir benötigen diese nicht nochmal per Mail oder Post!
Wir behalten uns dennoch vor, die Originalen Ablieferbelege nachträglich anzufordern. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen werden wir 30,-€ als Vertragsstrafe von der Fracht abziehen.
Bitte weisen Sie Ihren Fahrer an, stets die Be- und Entladezeiten auf den Originalpapieren zu notieren.
Bitte verwenden Sie unsere Umsatzsteuer Identifikationsnummer: DE814329403 / Please use our VAT-Identification number: DE814329403
- Disposition:
Notfall-Telefonnummer 24h Tel.: 0170-9155631
Fax Disposition 05447-92100-20 - Lukas Gieseke Tel.: 05447-92100-10
- Patrick Zinke Tel.: 05447-92100-17
- Marcel Brune Tel.: 05447-92100-15
- Nick Tiemann: Tel.: 05447-92100-23
- Buchhaltung:
Tanja Dresselhaus: Tel.: 05447-92100-66 - Palettenabteilung:
Larissa Bieber: Tel.: 05447-92100-16 - Abrechnung:
Sabrina Quebbemann: Tel.: 05447-92100-25
Die Auftragserteilung erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen:
1.) Der Fahrer hat bei der Verladung anwesend zu sein und die stückzahlenmäßige Übernahme zu prüfen und zu quittieren. Der Fahrer hat abweichend von §412 HGB die Be- und Entladung der Güter durchzuführen und sie betriebs- und beförderungssicher zu verladen. Der Fahrer muss sich in deutscher oder englischer Sprache in Wort und Schrift verständigen können. Die Vorgaben der VDI 2700 ff. „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“ in ihrer jeweils aktuellen Fassung ist zu beachten.
2.) Der Frachtführer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Fahrzeuge für die Auslieferung der zur Beförderung vorgesehenen Güter geeignet und ordnungsgemäß ausgestattet sind. Es müssen min. 16 Spanngurte, 3 Steckbretter pro Feld und 2 Spannbretter vorhanden sein, wenn mit Plane / Tautliner verladen werden muss! Die vom Frachtführer bereitgestellten Fahrzeuge, Behälter und Zusatzeinrichtungen nebst Sicherungsmittel müssen im technisch einwandfreien Zustand sein und den im Ladeauftrag ausgewiesenen speziellen Anforderungsprofilen für das zu ladende Gut entsprechen. Jeder Unternehmer hat für die persönliche Schutzausrüstung des Fahrers Sorge zu tragen. Für Transporte von Eiern gilt zusätzlich: Die Innenbreite des LKW muss mindestens 2,48m messen. Der LKW muss eine saubere, trockene und duftfreie Ladefläche haben. Es müssen genügend Absperrstangen für die Ladungssicherung z.B. gegen Umfallen, verrutschen mitgeführt und verwendet werden. Bei Transporten von Lebensmitteln muss der Spediteur IFS oder ISO 9001:2000 zertifiziert sein
3.) Paletten/ Gitterboxen müssen Zug um Zug getauscht werden. Die Anzahl der getauschten Paletten/ Gitterboxen ist eindeutig auf dem Frachtbrief / CMR Lieferschein/ original Palettenschein zu vermerken und muss vom Absender und Empfänger quittiert werden. Es muss bei jedem Transport ein vom Absender und Empfänger quittierter original Palettenschein/ Nichttauschbeleg der Frachtrechnung beigefügt werden, auch wenn kein Palettentausch/ Gitterboxentausch vereinbart wurde. Nicht getauschte Paletten werden zum aktuellen Wiederbeschaffungswert mit mindestens €20,00 plus einer Verwaltungsgebühr in Höhe von €20,00 in Rechnung gestellt und können nachträglich nicht wieder gutgeschrieben werden. Nicht getauschte Gitterboxen werden zum aktuellen Wiederbeschaffungswert mit mindestens €135,00 plus einer Verwaltungsgebühr in Höhe von €25,00 in Rechnung gestellt und können nachträglich nicht wieder gutgeschrieben werden. Wir sind berechtigt, die o.a. Kosten für nicht getauschte Paletten/ Gitterboxen mit Frachtzahlungen zu verrechnen. Palettengutschriften vom Kunden werden nicht akzeptiert.
4.) Standgeld frei: Beladung 24h / Entladung 24h
5.) Tracking/Statusmeldungen
Mit dem Ziel der Service Verbesserung ist es unerlässlich eine STATUSMELDUNG durchzuführen. Dieses ist unkompliziert mit dem Button auf unseren Aufträgen zu erledigen und daher ist diese Statusmeldung grundsätzlich nach der Entladung an der letzten Entladestelle innerhalb von 30 Minuten nach dem Entladezeitraum zu erfolgen! Für jede schuldhaft, nicht oder verspätet abgegebene Statusmeldung haben Sie an uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 35,-€ zu zahlen. Diese Vertragsstrafen können von uns bis zur Zahlung des Frachtbetrages geltend gemacht werden. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
6.) Zuladungen und Umladungen sind verboten.
7.) Frachtrechnungen des Frachtführers werden nur bezahlt, wenn der Frachtführer mit der Rechnung zugleich alle Original quittierten Papiere mit einreicht (CMR, Lieferschein, Palettenschein, Wiegeschein etc.). Die Dokumente müssen spätestens 5 Tage nach Abschluss der Beförderung bei uns vorliegen, bei späterem Eingang wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 30,- € berechnet.
8.) Der Auftrag gilt als verbindlich. Preise in diesem Auftrag verstehen sich inklusive der anfallenden Maut und excl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
9.) Bei Ausfall des vorgesehen oder des eingesetzten Fahrzeuges hat der Frachtführer nach vorheriger Information an uns unverzüglich ein geeignetes Ersatzfahrzeug zu stellen, unabhängig davon, ob der Ausfall vom Frachtführer zu vertreten ist. Sofern dem Frachtführer dies nicht möglich ist, stellen wir nach Ablauf einer dem Frachtführer zuvor gesetzten angemessenen Frist ein Ersatzfahrzeug, sofern nicht eine Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die durch die Bereitstellung des Ersatzfahrzeuges entstandenen Kosten dem Frachtführer in Rechnung zu stellen und mit der geschuldeten Fracht zu verrechnen. Dem Frachtführer stehen keine Pfand- und Zurückbehaltungsrechte an der in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern und Begleitpapieren zu.
10.) Die Haftung des Frachtführers im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr richtet sich nach den Vorschriften des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR). Im nationalen Straßengüterverkehr haftet der Frachtführer nach den Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches. Hier gilt abweichend eine Höchsthaftung von 40 Sonderziehungsrechten als vereinbart. Der Frachtführer verpflichtet sich, seine Haftung nach diesem Vertrag ausreichend zu versichern und uns das Bestehen der Versicherung auf erstes Anfordern nachzuweisen.
11.) Der Auftrag ist grundsätzlich im Selbsteintritt durchzuführen. Eine Weitergabe an Subunternehmer ohne eine schriftliche Zustimmung unsererseits ist nicht gestattet und zieht eine Frachtkürzung nach sich.
12.) Der Frachtführer verpflichtet sich: * ausländische Fahrer aus Drittstaaten nur mit der erforderlichen Arbeitsgenehmigung oder Arbeitsbescheinigung einzusetzen * sicherzustellen, dass das Fahrpersonal nach §7b Abs.1 Satz 2 GüKG die erforderlichen Unterlagen besitzt und bei jeder Fahrt bei sich führt, * sicherzustellen, dass uns oder von uns bevollmächtigten Dritten alle mitzuführenden Dokumente bei von uns oder von diesen Dritten geführten Kontrollen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden, * sicherzustellen, dass etwaige von ihm eingeschaltete Subunternehmer schriftlich zur Einhaltung der Pflichten aus dieser Vereinbarung verpflichtet sind, * nur solche Subunternehmer einzusetzen, welche die Voraussetzung des §7b GüKG zuverlässig erfüllen * Durch Annahme dieses Transportauftrages verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Vorschriften des Mindestlohngesetzes („Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ vom 11.August 2014) einzuhalten und bestätigt dies hiermit gegenüber dem Auftraggeber. Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, dem Auftraggeber Aufzeichnungen auf Aufforderung hin vorzulegen. Verstößt der Auftragnehmer gegen die aus dem Mindestlohngesetz folgenden rechtlichen Pflichten, so stellt er den Auftraggeber von sämtlichen, daraus resultierenden Ansprüchen auf Lohnnachzahlung, auf Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie von Bußgeldzahlungen im Innenverhältnis auf erste Anforderung frei.
13.) Der Frachtführer ist zum Kundenschutz verpflichtet. Der Frachtführer darf dementsprechend in einem Zeitraum von 6 Monaten nach Erteilung dieses Ladeauftrages von unseren Kunden, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden, weder unmittelbar noch mittelbar Transport- oder Speditionsaufträge übernehmen oder an Dritte weitergeben. Kunde in diesem Sinne ist jeder Auftraggeber oder Empfänger. Verstößt der Frachtführer schuldhaft gegen diese Verpflichtung, so ist er zur Zahlung einer Vertragsstraße in Höhe von €5000,00 pro Verletzungsfall verpflichtet. Das Recht weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
14.) Bei auftretenden Problemen und Verzögerungen ist sofort unser Büro unter der o.a. Telefonnummer zu verständigen.
15.) Forderungsabtretungen an Dritte werden nicht akzeptiert!
16.) Gerichtsstand ist Diepholz. Es gilt deutsches Recht. Ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gelten ergänzend die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) neuster Fassung. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und ECG Logistics sind grundsätzlich diese oben angegebenen Geschäftsbedingungen vorrangig und gültig! Mit Annahme dieses Auftrages gelten diese Bedingungen als angenommen! Gegenbestätigungen des Unternehmers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Auftragsbedingungen (national & international) für Speditions- und Logistikleistungen
- Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für alle nationalen und internationalen Transporte, Speditions- und Logistikleistungen des Spediteurs.
Ergänzend gelten – soweit anwendbar:
• die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)
• das Handelsgesetzbuch (HGB) für nationale Transporte
• das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
- Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
• Auftragserteilung durch den Kunden (schriftlich, elektronisch oder mündlich)
• Annahme durch den Spediteur (z. B. Auftragsbestätigung oder Durchführung)
- Leistungsumfang
Der Spediteur erbringt insbesondere:
• nationale und internationale Transporte
• Organisation multimodaler Transporte
• Lagerung und Umschlag (falls vereinbart)
• Zollabfertigung und Dokumentenservice (bei Auslandssendungen)
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Einzelauftrag.
- Pflichten des Auftraggebers
Der Kunde ist verpflichtet:
• vollständige und richtige Angaben zu machen (Gewicht, Maße, Inhalt, Wert, Zolltarifnummern)
• transportsichere Verpackung sicherzustellen
• alle erforderlichen Dokumente bereitzustellen (z. B. Handelsrechnung, Ausfuhrpapiere)
• Gefahrgut korrekt zu deklarieren (gemäß ADR/IMDG/IATA, je nach Verkehrsträger)
• besondere Eigenschaften der Ware mitzuteilen
Der Kunde haftet für Schäden durch fehlerhafte Angaben.
- Zoll- und Außenwirtschaftsbestimmungen
Bei internationalen Transporten:
• ist der Kunde verantwortlich für die Einhaltung aller Zoll-, Exportkontroll- und Importvorschriften
• stellt der Kunde alle notwendigen Dokumente rechtzeitig bereit
• haftet der Kunde für Verzögerungen oder Schäden durch fehlerhafte Unterlagen
- Preise und Zahlungsbedingungen
• Es gelten die vereinbarten Preise bzw. Angebote
• Zusatzleistungen (z. B. Standzeiten, Sonderfahrten, Zollabwicklung) werden gesondert berechnet
• Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig
• Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet
- Lieferfristen und Termine
• Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert
• Verzögerungen durch höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen gehen nicht zu Lasten des Spediteurs
- Haftung (national & international)
National (Deutschland):
• Haftung nach HGB (§§ 407 ff.)
• Haftung begrenzt auf 8,33 SZR/kg (Standard)
International (Straßentransport):
• Haftung nach CMR
• ebenfalls begrenzt auf 8,33 SZR/kg
Allgemein:
• Keine Haftung bei höherer Gewalt
• Keine Haftung bei unzureichender Verpackung oder falschen Angaben
Keine Haftung bei mangelhafter Verladung des Versenders
• Erweiterte Haftung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
- Versicherung
• Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
• Kosten trägt der Kunde
- Reklamationen und Schadensmeldungen
• Offensichtliche Schäden: sofort bei Ablieferung melden
• Verdeckte Schäden: innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzeigen
• Bei internationalen Transporten gelten zusätzlich die Fristen der CMR
- Pfand- und Zurückbehaltungsrecht
Der Spediteur hat ein gesetzliches Pfandrecht an der Ware für alle offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.
- Kündigung
• Kündigung laufender Verträge mit 30 Tagen Frist möglich
• Fristlose Kündigung bei wichtigem Grund bleibt unberührt
- Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
• Es gilt deutsches Recht
• Gerichtsstand ist der Sitz des Spediteurs
- Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Es gilt deutsches Recht. Ergänzend zu den vorstehenden Regelungen gelten wie bereits erwähnt die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) neuster Fassung.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und ECG Logistics GmbH sind grundsätzlich diese oben angegebenen Geschäftsbedingungen vorrangig und gültig. Mit Erteilung eines dieses Auftrages gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.